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   BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87   

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BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87 (https://dejure.org/1989,391)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1989 - 6 P 7.87 (https://dejure.org/1989,391)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1989 - 6 P 7.87 (https://dejure.org/1989,391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC-Archiv

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfassende Information der Personalvertretung - Auskunft - Landesbeauftragter für Datenschutz - Abklärungsprozeß - Sachverständiger - Fristbeginn der Zustimmungsversagung - Datenschutzrechtliche Überprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 58
  • NVwZ 1990, 974 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 426
  • DVBl 1990, 634
  • DÖV 1990, 566
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    (vgl. hierzu den Überblick über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Jobs RDV 1987, 125; ferner BAGE 54, 278; BAG, Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 -, AP § 80 BetrVG 1972 Nr. 30; Linnenkohl BB 1988, 766; Pflüger NZA 1988, 45; Welkoborsky a.a.O., m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung),.

    Will der Personalrat weitergehende Informationsansprüche geltend machen, so müssen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorher alle Möglichkeiten einer Unterrichtung durch die Dienststelle selbst ausgeschöpft sein (vgl. auch BAGE 54, 278, 296 f.).

    (Vgl. zu § 68 Abs. 1 Buchst. b LPersVG Rheinland-Pfalz: Beschluß des Senats vom 26. März 1985 - BVerwG 6 P 31.82, PersR 1986, 95; zu § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG : BAG, Beschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 59/85, PersR 1988, 73).

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    Hier geht es in erster Linie um das auch vom Beteiligten nicht in Zweifel gezogene Mitbestimmungsrecht nach § 79 Abs. 3 Nr. 9 LPVG Baden-Württemberg (vgl. auch Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84, PersR 1988, 51).

    Eine solche ist nämlich schon bei einer Eignung zur Kontrolle des zumindest auch willentlich beeinflußbaren Tuns und Unterlassens der Beschäftigten gegeben (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auch BAGE 51, 217 ; zu § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG : Schneider PersR 1988, 87, 90).

  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    Da das Mitbestimmungsrecht auf die Wahrung der vom Schutzzweck des Mitbestimmungstatbestandes angesprochenen Belange der Beschäftigten und darüber hinaus gegebenenfalls auf die gesetzlich zugelassenen Versagungsgründe beschränkt ist, hat sich auch der Umfang der Unterrichtungspflicht der Dienststelle und des damit korrespondierenden Unterrichtungsanspruchs der Personalvertretung hieran auszurichten (vgl. BVerwGE 78, 65, 69).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82

    Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    (Vgl. zu § 68 Abs. 1 Buchst. b LPersVG Rheinland-Pfalz: Beschluß des Senats vom 26. März 1985 - BVerwG 6 P 31.82, PersR 1986, 95; zu § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG : BAG, Beschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 59/85, PersR 1988, 73).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 6 P 24.83

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs einer Personalvertretung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    (Vgl. Beschlüsse des Senats vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83, DVBl. 1985, 449 f. und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84, DVBl. 1985, 748 ff.).
  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    (Vgl. Beschlüsse des Senats vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83, DVBl. 1985, 449 f. und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84, DVBl. 1985, 748 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    Das legt schon der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nahe, der hier ergänzt wird durch die Verpflichtung der öffentlichen Stellen auf einen vorverlagerten Grundrechtsschutz, wie sie nach der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei erheblichen und vom Betroffenen schwer durchschaubaren Gefährdungen von Persönlichkeitsrechten bestehen kann (vgl. BVerfGE 65, 1, 45 f.).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    Eine solche ist nämlich schon bei einer Eignung zur Kontrolle des zumindest auch willentlich beeinflußbaren Tuns und Unterlassens der Beschäftigten gegeben (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auch BAGE 51, 217 ; zu § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG : Schneider PersR 1988, 87, 90).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    Ohne ausreichende Information bliebe ihr vom Gesetz gestellter Auftrag unerfüllbar (vgl. BVerwGE 61, 325, 327), obwohl er von ihr wirksam erfüllt werden können muß.
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
    Von einer solchen allgemeinen Anerkennung ist das Bundesverwaltungsgericht noch 1975 ausgegangen (vgl. BVerwGE 49, 259, 269).
  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85

    Berechtigung der Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Der Senat hat die Frage nach der Verlängerbarkeit der Frist in seinen Beschlüssen vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - Buchholz 238.31 § 82 BaWüPersVG Nr. 2 und vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - PersR 1990, 102 (insoweit in BVerwGE 84, 58 nicht abgedruckt) ausdrücklich offengelassen, zuletzt aber eine gewisse zeitliche Dispositionsbefugnis und die insoweit bestehende Verantwortlichkeit des Dienststellenleiters hervorgehoben.

    Jedenfalls aber hält es der Senat für angezeigt, die gesetzliche Regelung nicht so eng auszulegen, daß Unklarheiten über den Fristlauf, die aus verschiedenen Gründen auftreten mögen (vgl. etwa BVerwGE 84, 58; BAGE 50, 55), nicht durch einvernehmliche Klarstellung bereinigt werden können.

  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

    Da diese Frage zwischen den Verfahrensbeteiligten strittig ist und sich auch in künftigen Mitbestimmungsverfahren mit einiger Wahrscheinlichkeit wieder stellen wird, erscheint es sachgerecht, sie in diesem Verfahren zu klären und nicht einen neuen Streitfall abzuwarten, bei dessen Klärung voraussichtlich wiederum eine Erledigung in der Hauptsache eintreten würde (vgl. BVerwGE 74, 100 [BVerwG 12.03.1986 - BVerwG 6 P 5.85] ; Beschlüsse des Senats vom 20. Juni 1986 - BVerwG 6 P 4.83 - <PersR 1986, 197 = PersV 1987, 63 = DVBl. 1986, 952 = DÖV 1986, 971 [BVerwG 20.06.1986 - BVerwG 6 P 4.83]> und neuerdings vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 -).
  • BVerwG, 08.08.2012 - 6 PB 8.12

    Personalvertretungsrecht; Fragebogenaktion des Personalrats; Ermittlung der

    Das Gebot, in einem Fall wie dem vorliegenden die Ermittlungen der Dienststelle abzuwarten, statt eigene Ermittlungen zu initiieren, korrespondiert mit der in anderem Zusammenhang vom Senat entschiedenen, hierbei gleichfalls aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit abgeleiteten Maßgabe, dass der Personalrat, sofern er weitergehende Informationsansprüche geltend machen will, zunächst alle Möglichkeiten einer Unterrichtung durch die Dienststelle selbst auszuschöpfen hat (Beschluss vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - BVerwGE 84, 58 = Buchholz 251.0 § 68 BaWüPersVG Nr. 3 S. 9).
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